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   VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383   

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https://dejure.org/2006,48714
VGH Bayern, 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 (https://dejure.org/2006,48714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 (https://dejure.org/2006,48714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2006 - 19 CS 06.2383 (https://dejure.org/2006,48714)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2014 - 3 L 354/13

    Gebühren für eine polizeiliche Maßnahme; Ausschöpfung eines Gebührenrahmens

    Es stellt keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2007 - 3 L 193/04

    Förderung von Investitionsaufwendungen für Altenpflegeeinrichtungen

    Es stellt daher entgegen der Auffassung des Beklagten keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der behördlichen Entscheidung ersichtlich nicht einmal marginal eine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2012 - 3 M 9/11

    Ergänzung von Ermessenserwägungen,, besonderes Vollzugsinteresse bei

    Es stellt daher entgegen der Auffassung des Antragsgegners keine zulässige bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. VGH München, Beschl. v. 13.11.2006 - 19 CS 06.2383 -, juris).
  • VG Weimar, 06.01.2022 - 7 K 578/17

    Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Abs. 2 BBodSchG,

    Es stellt keine zulässige, bloße Ergänzung bereits angestellter Ermessenserwägungen dar, wenn völlig neue Ermessensgesichtspunkte ins Feld geführt werden, die bei der ursprünglichen behördlichen Entscheidung ersichtlich keine Rolle spielten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2014, Az.: 3 L 354/13, Rn. 27; VGH München, Beschluss vom 13.11.2006, Az.: 19 CS 06.2383, Rn. 7 - Fundstelle: juris).
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